Rules for exhibitors at the Tee und Wein fest

Regeln für Aussteller auf dem Tee und Wein fest
Regeln für Aussteller auf dem Tee und Wein fest 1. und 2. Juni 2024
Allgemeine Bestimmungen
Diese Regeln gelten für alle Aussteller, die am Tee und Wein fest (im Folgenden Festival genannt) teilnehmen.
Die Regeln gelten für die gesamte Dauer des Festes, einschließlich des Auf- und Abbautages.
Der Veranstalter des Festivals ist Zhongyou – communication and technologies s.r.o., Sládkovičova 9, Modra, Slowakei, eingetragen beim Bezirksgericht Bratislava I, Aktenzeichen 75314/B., ID-Nummer: 46294660

II. Definition

Standkoordinator – eine vom Veranstalter für den Kontakt mit den Ausstellern ernannte Person (im Folgenden Koordinator genannt). Stand – eine Ausstellungsfläche, die der Veranstalter während des Tee und Wein festes für die Aussteller sichert, mit einer spezifischen Verkaufsfläche, ohne Ausstattung, mit Zugang zu Strom (im Folgenden als Stand bezeichnet).

III. Datum und Ort des Festes

Das Fest findet am 1. Juni 2024 – 2. Juni 2024 im Schlosspark in Kittsee statt – Karte . Der Aufbau und die Vorbereitung der Stände erfolgt von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr. Vorzeitiger Abbau aus logistischen Gründen nach Absprache mit den Veranstaltern. Ordnungsgemäßer Abbau nach Beendigung des Festivals. Öffnungszeiten des Festivals:

Samstag: 11:00 – 21:00
Sonntag: 9:30 – 17:00

IV. Anmeldung und Buchführungspflicht für Aussteller

Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars, das auf der Website https://www.teeundwein.com/exhibitors-registration/ zu finden ist (im Folgenden nur das Anmeldeformular). Mit der Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars und der Zahlung der Standmiete in voller Höhe, d. h. mit der Anmeldung, reservieren Sie einen Platz. Die Ausstelleranmeldung muss bis zum 22. Mai 2024 eingereicht werden. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die festgelegten Regeln akzeptieren. Die Entscheidung über die Zuteilung eines Standes auf dem Gelände des Schlossparks Kittsee wird Ihnen vom Veranstalter an die von Ihnen angegebene E-Mail zugesandt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Antrag auf einen Standplatz ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

V. Verzicht auf die Teilnahme

1) Durch einen Verzicht auf die Teilnahme am Festival vor einer positiven Entscheidung entstehen dem Veranstalter keine Kosten für den angemeldeten Aussteller.

2) Bei einem Verzicht auf die Teilnahme am Festival nach einer positiven Entscheidung entsteht den Veranstaltern ein Verlust, der sich aus der Sicherung des Standes ergibt, so dass die Standgebühr zu zahlen ist.

VII. Verantwortung des Ausstellers und Schutz der Ausstellungsfläche

1) Die Organisatoren haften nicht für Schäden, die der Aussteller Dritten zufügt oder die durch ein Verschulden des Ausstellers verursacht werden.

2) Der Aussteller ist verpflichtet, während der Öffnungszeiten des Festivals und nach dessen Beendigung den Stand, die darin befindlichen Produkte, Ausrüstungen, Geräte und sonstigen Gegenstände auf eigene Kosten gegen mögliche Beschädigung oder Diebstahl zu sichern. Er ist verpflichtet, die Verkaufsfläche am Ende des Tages ordnungsgemäß zu schließen.

3) Der Aussteller ist verpflichtet, die Kasse am Ende eines jeden Festivaltages (einschließlich des Auf- und Abbautages des Standes) ordnungsgemäß zu sichern.

4) Der Aussteller haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die dem Veranstalter durch Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften entstehen, sowie für Schäden am Stand und an dem ihm anvertrauten Eigentum.5) Der Aussteller haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeiter und andere Personen, die mit ihm zusammenarbeiten, verursacht werden.

6) Der Veranstalter haftet nicht für den entgangenen Gewinn des Ausstellers aufgrund höherer Gewalt.7) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Waren, die durch Stromausfall, Wasserversorgung, extreme Witterungsbedingungen usw. entstehen.

8) Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl von im Stand befindlichen Waren und Ausrüstungsgegenständen.9) Der Veranstalter haftet nicht für Mängel an der Elektroinstallation der Stände der Aussteller.

10) Der Veranstalter haftet nicht für die Tätigkeit der Aussteller, die eine Genehmigung, Lizenz oder ein Verfahren zum Schutz von Marken, Patenten, Zertifikaten für die auf dem Festival präsentierten Produkte benötigen.11) Der Veranstalter haftet nicht für Änderungen in der Organisation des Festivals, für seine Absage oder Unterbrechung und für Änderungen der organisatorischen oder finanziellen Bedingungen, die durch höhere Gewalt oder staatliche oder lokale Behörden verursacht werden.

12) Der Veranstalter haftet nicht für die Form der Abrechnung des Ausstellers mit dem Finanzamt und anderen Institutionen – der Verkauf erfolgt auf eigenes Risiko.

VIII.Bedingungen der Teilnahme

1) Der Aussteller ist nicht berechtigt, auf die kostenlose oder kostenpflichtige Nutzung zu verzichten oder die gemietete Verkaufsfläche ganz oder teilweise anderweitig zur Verfügung zu stellen.2) Die Aussteller sind verpflichtet, die Maße ihres Standes einzuhalten und dessen Grenzen nicht zu überschreiten.

3) Der Auf- und Abbau der Waren im Stand erfolgt durch den Aussteller in eigenem Umfang und auf eigene Kosten.

4) Der Aussteller organisiert die Messestände selbst.5) Alle zusätzlichen Installationen, die im Vorfeld mit dem Veranstalter vereinbart wurden, werden auf dem Stand und auf eigene Kosten durchgeführt.

6) Der Auf- und Abbau der Stände kann nur an den vom Veranstalter festgelegten Tagen und Stunden erfolgen.7) Der Aussteller ist verpflichtet, während des Festivals für Ordnung zu sorgen und nach dessen Beendigung einen sauberen Stand zurückzugeben und den dort entstandenen Abfall zu entsorgen.

8) Die Handhabung und Nutzung der Stände muss den geltenden Vorschriften entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit, auch im Umgang mit Feuer. Er darf keine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen und darf den Durchgang oder die Nutzung von Plätzen durch andere Aussteller nicht behindern.

9) Der Aussteller ist verpflichtet, auf eigene Kosten zum Festivalgelände anzureisen – der Veranstalter erstattet den Ausstellern keine Reisekosten.

10) Es besteht ein striktes Verbot für die Verwendung und den Verkauf von Plastikartikeln auf dem Festival – insbesondere von Plastikgeschirr, -besteck und -verpackungen.

11) Auf dem Festival besteht ein kategorisches Verbot des Verkaufs und der Werbung für:

  • Soldaten, Waffen, etc.- Glücksspiel- erotische Hilfsmittel- religiöse Organisationen
  • Parteien und politische Gruppierungen
  • leistungssteigernde Mittel (PED), die in der Liste der verbotenen Substanzen der Welt-Anti-Doping-Organisation gemäß dem geltenden österreichischen Recht aufgeführt sind.

Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt zu einer Strafe und zum Entzug des Standes auf dem Festival.

IX. Beanstandungen

1) Die Aussteller sind verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich an den Festivalkoordinator zu melden.

2) Beschwerden, die nach Beendigung des Festivals vorgebracht werden, können nicht berücksichtigt werden.

X. Schlussbestimmungen

1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Festival aus Gründen, die nicht in der Organisation liegen, abzusagen, teilweise zu schließen oder die Frist vorübergehend zu verkürzen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung der bereits gezahlten Gebühr.

2) Der Veranstalter behält sich das Recht auf eine endgültige Auslegung der vorliegenden Bedingungen vor.

3) In Angelegenheiten, die nicht durch den Teilnahmevertrag und diese Regeln geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen an den Regeln vorzunehmen. Diese Änderungen werden den Ausstellern per E-Mail mitgeteilt.

5) Für die Beilegung von Streitigkeiten, die nicht in den Regeln erwähnt sind, ist der Veranstalter zuständig.

6) Bei Nichteinhaltung oder Verstößen gegen diese Bedingungen werden Sie aufgefordert, das Festival sofort zu verlassen.

In Kittsee 1.1.2024

Letzte Aktualisierung: 16.5.2024